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FAQ

1. Was muss ich beachten, wenn ich eine Immobilie in der Türkei kaufen möchte?
Bevor Sie Kaufverträge unterschreiben oder Anzahlungen leisten, sollten Sie eine rechtliche Prüfung durchführen lassen. Besonders wichtig sind Eigentumsverhältnisse, Altlasten im Grundbuch und eventuelle Bauverstöße.

 

2. Können Ausländer in der Türkei problemlos Immobilien erwerben?
Grundsätzlich ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Ausländische Staatsangehörige dürfen in vielen Regionen Eigentum erwerben, es gelten jedoch Beschränkungen in bestimmten militärischen oder sicherheitsrelevanten Zonen.

 

3. Wie läuft der Grundbucheintrag ab?
Der Grundbucheintrag erfolgt beim türkischen Tapu-Amt. Käufer und Verkäufer müssen persönlich oder durch eine notariell beglaubigte Vollmacht erscheinen. Alle Unterlagen müssen vollständig und rechtssicher vorgelegt werden.

 

4. Welche Risiken bestehen bei Immobilienkäufen in der Türkei?
Häufige Risiken sind fehlende Baugenehmigungen, belastete Grundstücke, fehlende Eigentumsübertragungen oder versteckte Nutzungsrechte Dritter. Eine rechtliche Prüfung vor dem Kauf schützt vor bösen Überraschungen.

 

5. Wie funktioniert die Eigentumsübertragung bei Schenkung oder Erbfall?
Schenkungen und Erbschaften müssen ebenfalls beim Tapu-Amt eingetragen werden. Bei Erbschaften ist zudem ein rechtskräftiger Erbnachweis erforderlich. Auch steuerliche Aspekte sollten frühzeitig geklärt werden.

 

6. Kann ich eine Immobilie in der Türkei verkaufen, ohne selbst vor Ort zu sein?
Ja – mit einer notariell beglaubigten und ins Türkische übersetzten Vollmacht können Sie eine Vertrauensperson beauftragen, den Verkauf in Ihrem Namen abzuwickeln.

 

7. Was tun bei rechtlichen Konflikten rund um eine Immobilie in der Türkei?
Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor türkischen Gerichten – z. B. bei Streitigkeiten über Miteigentum, illegale Bebauung oder Eigentumsansprüche. Eine schnelle Einschaltung eines Anwalts verhindert oft größere Schäden.

 

8. Welche Steuern und Gebühren fallen beim Immobilienkauf in der Türkei an?
Es fallen Grunderwerbsteuern, Tapu-Gebühren und eventuell Maklerprovisionen an. Wir beraten Sie im Vorfeld über alle anfallenden Kosten, damit Sie den Überblick behalten.

 

9. Was gilt bei Immobilienbesitz durch mehrere Eigentümer (z. B. Erbengemeinschaften)?
Mehrere Eigentümer bilden eine Miteigentumsgemeinschaft. Verkauf, Nutzung oder Teilung erfordern meist Zustimmung aller Beteiligten. Kommt keine Einigung zustande, kann eine gerichtliche Teilung beantragt werden.

 

10. Was kostet anwaltliche Unterstützung beim Immobilienkauf oder -verkauf in der Türkei?
Wir bieten eine transparente Erstberatung zum Pauschalpreis. Je nach Umfang der rechtlichen Begleitung – z. B. bei Vertragsprüfung, Grundbuchverfahren oder Konfliktlösung – erstellen wir Ihnen ein faires Angebot.

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