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Eigentumsübertragung bei ausländischen Käufern

Eigentumsübertragung bei ausländischen Käufern

Immobilienkäufe durch ausländische Staatsangehörige – insbesondere Deutsche – nehmen in der Türkei seit Jahren zu. Dabei kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen, weil Käufer ohne genaue Kenntnis der türkischen Gesetzeslage handeln oder sich auf fehlerhafte Vollmachten oder unklare Zusagen verlassen. Türkische Gerichte haben in den letzten Jahren in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, welche Voraussetzungen für eine wirksame Eigentumsübertragung erfüllt sein müssen.

 

Typische Streitfragen vor Gericht:

  • Formfehler bei Vollmachten: Wurde die Vollmacht korrekt übersetzt, legalisiert und inhaltlich eindeutig erteilt?

  • Vertragsrückabwicklung wegen Täuschung: Wurden Käufer über die Bebaubarkeit oder Belastung der Immobilie getäuscht?

  • Verweigerung der Eintragung im Tapu: Kann ein Verkäufer nach Unterschrift den Eigentumsübergang blockieren?

  • Zulässigkeit des Erwerbs durch Ausländer: Lag eine notwendige militärische Genehmigung (vor 2020 relevant) vor?

  • Unklare Zahlungsabsprachen oder fehlende Schriftform

 

Tendenzen in der aktuellen Rechtsprechung:

  • Gerichte achten streng auf die Formvorschriften von Vollmachten, insbesondere bei Käufen per Vertreter.

  • Die Eintragung ins Grundbuch (Tapu) bleibt entscheidend – der Vertrag allein reicht für das Eigentum nicht.

  • Käufer können Verträge wegen arglistiger Täuschung rückabwickeln lassen – auch Jahre später.

  • Bei Immobilien in Sperrgebieten oder nahe militärischen Zonen ist besondere Vorsicht geboten.

  • Fehlt der Eintrag im Tapu, kann der Käufer nicht als Eigentümer auftreten oder verkaufen.

 

Fazit:

Die türkische Rechtsprechung zeigt deutlich: Bei Immobilienkäufen durch Ausländer gelten strenge formale Anforderungen. Ohne Grundbucheintrag gibt es kein Eigentum – und ohne rechtssichere Vollmacht kein gültiger Abschluss. Wer in der Türkei eine Immobilie erwerben will, sollte sich daher anwaltlich beraten und begleiten lassen, um spätere Streitigkeiten, Rückabwicklungen oder finanzielle Verluste zu vermeiden.

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