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Die Anfechtung von Immobilienkaufverträgen wegen arglistiger Täuschung ist ein immer wiederkehrendes Thema in der türkischen Rechtsprechung – insbesondere bei Käufen durch ausländische Erwerber. Viele Käufer werden durch unvollständige Informationen, fehlende Offenlegung von Mängeln oder falsche Angaben zur Bebauung, Eigentumslage oder Belastung der Immobilie getäuscht. Türkische Gerichte setzen sich zunehmend intensiv mit der Frage auseinander, wann eine Täuschung vorliegt – und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen.

 

Nach türkischem Zivilrecht (§ 23 ff. TBK) kann ein Kaufvertrag angefochten werden, wenn der Verkäufer den Käufer über wesentliche Eigenschaften der Immobilie oder rechtliche Umstände in die Irre geführt hat. In der Praxis sind dies etwa verschwiegene Baulasten, nicht eingetragene Hypotheken, fehlende Genehmigungen oder sogar falsche Eigentumsangaben.

Ein wirksam angefochtener Vertrag gilt als von Anfang an nichtig – das heißt, die Immobilie muss zurückübertragen und der Kaufpreis erstattet werden. Gleichzeitig können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Typische Konstellationen vor Gericht:

  • Falsche Angaben über die Bebaubarkeit oder Lage der Immobilie

  • Verschweigen von Belastungen oder Hypotheken im Tapu

  • Täuschung über die Eigentumsverhältnisse

  • Baurechtliche Mängel oder fehlende Nutzungsgenehmigung

  • Irreführende Angaben durch Vermittler oder Dritte

 

Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung:

  • Gerichte stellen zunehmend auf die Perspektive des Käufers ab – also: hätte ein verständiger Käufer bei wahrheitsgemäßen Angaben vom Kauf Abstand genommen?

  • Es genügt bereits das arglistige Verschweigen wesentlicher Tatsachen – eine aktive Lüge ist nicht zwingend erforderlich.

  • Bei ausländischen Käufern wird berücksichtigt, ob Sprachbarrieren oder mangelnde Ortskenntnis ausgenutzt wurden.

  • Auch Makler und Vermittler können haften, wenn sie zur Täuschung beigetragen haben.

 

Fazit:

Die türkische Rechtsprechung schützt Käufer – insbesondere aus dem Ausland – zunehmend vor Täuschung und unlauteren Methoden im Immobilienbereich. Wer den Verdacht hat, beim Immobilienkauf getäuscht worden zu sein, sollte rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn eine erfolgreiche Anfechtung setzt eine sorgfältige rechtliche Prüfung und die Einhaltung enger Fristen voraus.

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