top of page

Die Verwendung ausländischer Vollmachten im türkischen Immobilienrecht ist ein häufiges, aber rechtlich anspruchsvolles Thema. Wer eine Immobilie in der Türkei kaufen oder verkaufen möchte – insbesondere aus dem Ausland und über einen Bevollmächtigten – muss sicherstellen, dass die Vollmacht nach türkischem Recht formwirksam, eindeutig und rechtsgültig ist. Andernfalls kann der gesamte Immobilienvertrag als unwirksam gelten.

 

Die türkische Rechtsprechung prüft in solchen Fällen streng, ob die formalen und materiellen Anforderungen erfüllt wurden. Eine im Ausland erstellte Vollmacht muss nicht nur übersetzt und legalisiert, sondern auch inhaltlich präzise auf die konkrete Immobilienangelegenheit zugeschnitten sein. Gerichte verwerfen regelmäßig Vollmachten, die zu allgemein gehalten sind oder nicht ordnungsgemäß beglaubigt wurden.

 

Typische Streitpunkte bei ausländischen Vollmachten:

  • Formmängel bei der Ausstellung, z. B. fehlende Apostille, ungenaue Angaben oder fehlende notarielle Beurkundung

  • Inhaltliche Unklarheiten: Welche Handlungen sind genau erlaubt – nur Kauf, auch Verkauf, oder Vertretung vor Behörden?

  • Übersetzungsfehler, die zu Missverständnissen bei der Auslegung führen

  • Fehlende Anerkennung durch das türkische Konsulat oder das Grundbuchamt (Tapu)

  • Rücknahme oder Widerruf der Vollmacht ohne Information des Käufers/Verkäufers

 

Tendenzen in der Rechtsprechung:

  • Türkische Gerichte verlangen regelmäßig eine amtlich beglaubigte türkische Übersetzung

  • Bei Immobiliengeschäften wird auf inhaltliche Präzision großer Wert gelegt: „allgemeine Vertretung“ reicht nicht aus

  • Vollmachten ohne Apostille oder Konsularbestätigung werden oft nicht anerkannt

  • Gerichte prüfen, ob der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Ausstellung geschäftsfähig war

  • Verjährung oder zeitlich begrenzte Gültigkeit kann zur Unwirksamkeit führen, wenn Fristen nicht beachtet werden

 

Fazit:

Wer beim Immobiliengeschäft auf eine ausländische Vollmacht setzt, muss mit besonderer Sorgfalt vorgehen. Schon kleinere Formfehler können dazu führen, dass die Vollmacht vom Tapu-Amt oder einem türkischen Gericht abgelehnt wird. Deshalb ist eine frühzeitige juristische Prüfung und Anpassung nach türkischem Recht unerlässlich – besonders bei grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften.

bottom of page